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Strom selber produzieren

Möchten Sie selber Strom produzieren?

In erster Linie produzieren und verbrauchen Sie den Strom selbst. Der überschüssige Strom wird in das Stromnetz des Elektrizitätswerks Wangen eingespiesen und nach den gesetzlichen Grundlagen vergütet.

Für den Bau von Photovoltaikanlagen sind einige Punkte zu beachten:

Im Kanton Schwyz ist für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen keine Baubewilligung notwendig, wenn die Solaranlage genügend angepasst ist (Art. 18a RPG; SR 700 i.V. mit Art. 32a RPV; SR 700.1). Der Bau solcher Anlagen untersteht jedoch der Meldepflicht.

Die geplante Photovoltaikanlage ist über die online Plattform eBau für "geringfügiges Bauvorhaben" und allen weiteren notwendigen Unterlagen 30 Tage vor Baubeginn beim Hochbauamt Wangen zu melden (§45 VVzPBG). Zusätzlich bitten wir Sie die notwendigen Unterlagen in Papierform 2-fach dem Bauamt Wangen abzugeben. Dieses prüft die minimalen Anforderungen gemäss Art. 32a RPV.

Für Photovoltaikanlagen, die Bestandteil eines baubewilligungspflichtigen Bauprojekts sind, ist statt der Meldung für "geringfügiges Bauvorhaben" der Antrag im eBau für "generelles Bauvorhaben" zu verwenden und eine Anlagebeschreibung beizulegen.

Der Anschluss einer Photovoltaikanlage an das Netz des Elektrizitätswerks Wangen ist bewilligungspflichtig und untersteht den branchenüblichen Vorschriften wie:

Dem Elektrizitätswerk Wangen sind nachfolgende Unterlagen dreissig Tage vor Baubeginn einzureichen:

Durch Ihren Elektroinstallateur sind dem Elektrizitätswerk folgende Unterlagen einzureichen:

  • Installationsanzeige (vor Baubeginn)
  • Sicherheitsnachweis

Ihre Rückspeisung (nur Energie) ins Verteilnetz EW Wangen SZ:

  • Tarif EMN <30 R (Rückspeisung Anlagengrösse <30kWp)
  • Tarif EMN 100 R (Anlagengrösse mit Bruttozähler ohne Messwandler >30kWp)
  • Tarif EMN 100 R (Anlagengrösse mit Bruttozähler inkl. Messwandler >30kWp)
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